Psychotherapie
Wann kann mir eine Psychotherapie helfen?
- bei psychischen Krankheiten
- bei persönlichen Problemen mit Familie / Freunden / in der Partnerschaft
- bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- bei körperlichen Problemen, die nicht allein durch eine medizinische Diagnose erklärbar sind (z.B. Herzrasen, Angstzustände, Schlafprobleme, Sucht, Probleme mit der Sexualität, zwanghafte Gedanken und Handlungen, ständige Müdigkeit und Erschöpfung)
- wenn Sie sich oft mit Gedanken plagen, von denen Sie glauben, dass Sie mit niemandem darüber sprechen können (Alpträume, Stressgefühle, Schuldgefühle, Hassgefühle, aufdrängende Gedanken,…)
- wenn Sie ohne bestimmte Rituale (z.B. ständiges Waschen, Zusperren, Kontrollieren…) nicht leben können, obwohl diese Ihr Leben sehr einengen
- wenn Sie zB eine der folgenden Ängste haben: vor dem Kontakt zu Ihren Mitmenschen – vor großen Plätzen – vor engen Räumen – vor Autoritäten – vor bestimmten Tieren
- wenn Sie sich selbst besser kennen lernen und entwickeln möchten
- wenn Sie Ihre Beziehungen zu anderen Menschen verbessern möchten
- wenn Sie in einer Umbruchsituation oder in einer Krise sind (z.B. eine wichtige Person ist gestorben, Sie sind arbeitslos, Sie sind schwer krank oder eine wichtige Person ist schwer krank, Scheidung, Trennung, Unfälle,…)
- wenn Sie sich lustlos, erschöpft und ständig überfordert fühlen
- wenn Sie das Gefühl haben nicht mehr weiter zu können oder Selbsttötungsgedanken haben.
- wenn Sie süchtig sind – nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spiel
- wenn Sie in einer schwierigen Beziehung leben, die Ihnen die Luft zum Atmen nimmt
- wenn Sie Ihre Beziehungen verbessern möchten
- Sie mit Ihrer Sexualität nicht zurechtkommen
- Sie sich oft nicht entscheiden können und Sie das quält
(zum Teil vom Tiroler Landesverband für Psychotherapie, 2018)
Verhaltenstherapie
Neben der klinischen Psychologie war es mir ein Anliegen mein Behandlungswissen noch zu vertiefen. Deshalb habe ich mich zusätzlich noch für eine Psychotherapie Weiterbildung entschieden – die Wahl fiel hier ganz natürlich auf die Verhaltenstherapie.
In der Verhaltenstherapie werden wissenschaftlich fundierte Methoden zur Behandlung von psychischen Erkrankungen verwendet. Dadurch ist es in der Verhaltenstherapie auch möglich Methoden aus anderen Therapierichtungen anzuwenden, solange diese eine hohe Wirksamkeit versprechen. Genauso sehe ich auch meine Arbeitsweise: aus einem reichen Repertoire an Behandlungsmethoden wähle ich aus, was zu Ihnen und Ihrer Situation am besten passt.
Erstgespräch
Bei einem unverbindlichen Erstgespräch nehme ich mir sehr gerne ausreichend für Ihr Anliegen Zeit. Als Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht und biete daher einen vertrauensvollen Rahmen für die Besprechung Ihrer aktuellen Situation.
Sehr gerne informiere ich Sie im Erstgespräch über die Rahmenbedingungen und den Behandlungsprozess. Hier besprechen wir auch ob es sich bei Ihrem Anliegen um eine kurzzeitige Beratung oder eine längere Behandlung handelt und ob Sie sich darüber aussehen, sich darauf einzulassen.
Wichtig ist bei dem ersten Gespräch auch, dass Sie und ich ein (Bauch-)Gefühl für einander bekommen – denn eine gute zwischenmenschliche Arbeitsbeziehung stellt die beste Basis für einen Behandlungserfolg dar.
Abrechnung
Die psychotherapeutische Behandlung wird in der Regel von den Krankenkassen bezuschusst. Dieser Kostenzuschuss muss (durch den/die Psychotherapeuten/in) beantragt werden. Hierzu wird eine Überweisung für Psychotherapie von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin benötigt, welche Sie bitte vor der zweiten Therapiestunde einholen müssen. Die Höhe des Kostenzuschusses ist abhängig von Ihrer Krankenkasse (z.B. ÖGK 28,42 Euro; BVA-EB 40 Euro). Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse für eine detaillierte Auskunft.
Die klinisch psychologische Diagnostik ist noch nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden. Viele private Krankenversicherungen übernehmen jedoch einen Teil der Kosten. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsvertreter, ob und in welchem Ausmaß diese erstattet werden.