Abrechnung
Die psychotherapeutische Behandlung wird in der Regel von den Krankenkassen bezuschusst. Dieser Kostenzuschuss muss (durch den/die Psychotherapeuten/in) beantragt werden. Hierzu wird eine Überweisung für Psychotherapie von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin benötigt, welche Sie bitte vor der zweiten Therapiestunde einholen müssen. Die Höhe des Kostenzuschusses ist abhängig von Ihrer Krankenkasse (z.B. ÖGK 28,42 Euro; BVA-EB 40 Euro). Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse für eine detaillierte Auskunft.
Die klinisch psychologische Diagnostik ist noch nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden. Viele private Krankenversicherungen übernehmen jedoch einen Teil der Kosten. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsvertreter, ob und in welchem Ausmaß diese erstattet werden.